Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, in den Bauleitplanungsverfahren der Gemeinde Greußenheim für das Sondergebiet „Solarpark Greußenheim“ als Träger öffentlicher Belange gem. § 2 Abs. 2 BauGB keine Einwendungen oder Bedenken vorzutragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        9

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: