Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Jahresrechnung für 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

 

1.            Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

2.056.868,73

574.961,19

2.631.829,92

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

./. 43,00

0,00

./. 43,00

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

2.056.825,73

574.961,19

2.631.786,92

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

2.056.825,73

574.961,19

2.631.786,92

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

+

0,00

0,00

0,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

2.056.825,73

574.961,19

2.631.786,92

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

 

 

2.            Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und               Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse

./. 22.009,23 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder

1.635.711,69 €

 

3.            Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn

des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

3.1 Vermögen

1.000.624,00

12.495,00

45.189,00

967.930,00

3.2 Schulden

0,00

 

 

0,00