Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass seitens der Gemeinde als Trinkwasserversorgungsunternehmen im wasserrechtlichen Verfahren keine Bedenken oder Einwendungen als Träger öffentlicher Belange vorgetragen werden.