Sitzung: 08.05.2008 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Der Marktgemeinderat beschließt, dass das Hare-Niemeyer-Verfahren zur Anwendung kommt. Haben Fraktionen oder Wählergruppen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Marktgemeinderatswahl am 02.03.2008 auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 15
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -
a) Bestellung der Vertreter
des Marktes Helmstadt in der Gemeinschafts-versammlung
Gemäß Art. 6 Abs. 1 VGemO wird die Verwaltungsgemeinschaft (VGem) durch die Gemeinschaftsversammlung verwaltet, soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist. Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Marktgemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Marktgemeinderatsmitglied. Die ersten Bürgermeister werden im Fall der Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten. Für jedes der übrigen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung ist für den Fall, dass es verhindert ist oder den ersten Bürgermeister vertritt, ein Stellvertreter aus der Mitte des Marktgemeinderats zu bestellen. Bei der Bestellung der übrigen Mitglieder und ihrer Stellvertreter gilt Art. 33 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 GO entsprechend (Art. 6 Abs. 2 VGemO).
Gemäß der Bekanntgabe des Bay. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung beträgt die fortgeschriebene Einwohnerzahl des Marktes Helmstadt 2.645 Einwohner zum Stand 30.06.2007. Zu bestellen sind somit gem. Art. 6 Abs. 2 VGemO vier Vertreter, wobei der 1. Bürgermeister kraft Amtes Mitglied ist.
In die Gemeinschaftsversammlung werden folgende Vertreter entsandt:
1. Bürgermeister Edgar Martin
Stellvertreter: 2. Bürgermeister Matthias Haber
für die CSU/IDB:
Markgemeinderat Josef
Streitenberger
Stellvertreter: Marktgemeinderat Bruno Schlör
für die Bürgergemeinschaft
Helmstadt-Holzkirchhausen:
Marktgemeinderat Werner
Dietmar
Stellvertreter: Marktgemeinderat Stefan Wander
für die Wählergemeinschaft
Holzkirchhausen:
Markgemeinderätin Ilona Müller
Stellvertreter: Marktgemeinderat Bernhard Haber
Abstimmungsergebnis:
Ja: 15
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -
b) Bestellung der Vertreter
des Marktes Helmstadt in der Schulverbands-versammlung
Gemäß Art. 9 Abs. 3 BaySchFG besteht die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden. Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schüler die Verbandsschule oder die Verbandsschulen besuchen (Verbandsschüler), entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. Die weiteren Mitglieder werden vom Marktgemeinderat für die Dauer der Wahlperiode bestellt. Die Bestellung kann widerrufen werden.
Stichtag für die nach Art. 9 Abs. 3 BaySchFG notwendige Feststellung der Zahl der Verbandsschüler ist der 1. Oktober eines jeden Jahres. Überzählige Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind durch den zuständigen Marktgemeinderat abzuberufen. Die Zahl der Verbandsschüler des Markes Helmstadt betrug zum Stichtag 01.10.2007 154 Verbandsschüler. Zu bestellen sind somit gem. Art. 9 Abs. 3 BaySchFG drei Vertreter, wobei der 1. Bürgermeister kraft Amtes Mitglied ist.
In die Schulverbandsversammlung werden folgende Vertreter entsandt:
1. Bürgermeister Edgar Martin
Stellvertreter: 2. Bürgermeister Matthias Haber
für die CSU/IDB:
Marktgemeinderat Bernd
Schätzlein
Stellvertreter: Marktgemeinderat Lothar Kempf
für die Bürgergemeinschaft
Helmstadt-Holzkirchhausen:
Marktgemeinderat Fred Wander
Stellvertreter: Werner Blatz
Abstimmungsergebnis:
Ja: 15
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -
c) Rechnungsprüfungsausschuss
Gem. Art. 103 Abs. 1 GO ist die Jahresrechnung vom Marktgemeinderat oder von einem Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (örtliche Rechnungsprüfung). In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner bildet der Marktemeinderat aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden, Art. 33 Abs. 2 GO findet keine Anwendung (Art. 103 Abs. 2 GO).
Der Marktgemeinderat beschließt einen Rechnungsprüfungsausschuss einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 15
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss aus fünf Mitgliedern bestehen soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 15
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -
In den Rechnungsprüfungsausschuss werden berufen:
für die CSU/IDB:
Marktgemeinderat Bruno Schlör
Stellvertreter: Marktgemeinderat Joachim Endres
Marktgemeinderat Manfred
Rückert
Stellvertreter: Marktgemeinderat Bernd Schätzlein
für die Bürgergemeinschaft
Helmstadt-Holzkirchhausen:
Marktgemeinderat Werner Blatz
Stellvertreter: Marktgemeinderat Fred Wander
Marktgemeinderat Stefan Wander
Stellvertreter: Marktgemeinderat Werner Dietmar
für die Wählergemeinschaft
Holzkirchhausen:
Marktgemeinderat Bernhard
Haber
Stellvertreter: Ilona Müller
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Marktgemeinderat Werner Blatz bestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 15
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -