Sitzung: 05.05.2020 Marktgemeinderat Remlingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 2
Beschluss:
Die Entschädigung des ersten Bürgermeisters wird gemäß Art. 53 Abs. 1 und 2 KWBG i.V.m. der Anlage 3 zur Art. 53 Abs. 2 KWBG auf monatlich 3.600,00 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 11
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: 2
Der 1. Bürgermeister und die 2. Bürgermeisterin haben auf Grund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beschlussfassung teilgenommen.