Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 2

Beschluss:

 

Die Entschädigung des ersten Bürgermeisters wird gemäß Art. 53 Abs. 1 und 2 KWBG i.V.m. der Anlage 3 zur Art. 53 Abs. 2 KWBG auf monatlich 3.600,00 € festgesetzt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                     11

Nein:                                                  0

Persönliche Beteiligung:             2

 

Der 1. Bürgermeister und die 2. Bürgermeisterin haben auf Grund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beschlussfassung teilgenommen.