Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Jahresrechnung für 2013 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

 

1.         Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

3.049.334,20

2.381.126,85

5.430.461,05

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

   0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

78,10

655,00

733,10

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

3.049.256,10

2.380.471,85

5.429.727,95

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

3.049.466,10

2.380.471,85

5.429.937,95

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

210,00

0,00

210,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

3.049.256,10

2.380.471,95

5.429.727,95

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

 

 

2.         Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und    Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse

200,00 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder

2.798.864,06 €

 

3.         Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn

des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

3.1 Vermögen

-330.166,36

935.392,03

1.194.483,35

-630.449,04

3.2 Schulden

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      11

Nein:                                    0