Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen „Kastanienallee und An der Zehnthecke“ den Zielen der Raumordnung entspricht und hierdurch keine übergeordnete bzw. überörtliche Planung berührt wird (§ 1 Abs. 4 BauGB). Die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen ist auch mit den in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB enthaltenen Zielen und Grundsätzen der Bauleitplanung sowie den Planungsleitsätzen vereinbar, berücksichtigungsbedürftige Belange werden nicht berührt. Im Rahmen der Abwägung (entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB) wird daher festgestellt, dass die Erschließungsanlagen „Kastanienallee und An der Zehnthecke“ den in § 1 Abs. 4 – 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    1

Persönliche Beteiligung: