Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Die Jahresrechnung für 2013 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

 

1.            Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

1.471.292,67

574.998,12

2.046.290,79

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

   0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

1.471.292,67

574.998,12

2.046.290,79

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

1.471.292,67

576.998,12

2.048.290,79

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

2.000,00

2.000,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

1.471.292,67

574.998,12

2.046.290,79

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

 

 

2.            Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und             Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse

205,53 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder

1.045.526,38 €

 

3.            Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn

des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

3.1 Vermögen

1.256.012,90

-2.000,00

46.711,44

1.207.301,46

3.2 Schulden

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                       8

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung:           -