Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der beantragten Nutzungsänderung stehen keine grundsätzlichen Bedenken entgegen. Die abschließende Entscheidung über das baurechtliche Einvernehmen kann erst getroffen werden, wenn die Frage der Stellplatz-Ablöse (Anzahl der Stellplätze, Höhe der Ablöse pro Stellplatz) mit dem Antragsteller geklärt und eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen ist.

 

Herrn Dr. Wendel wird angeboten, 3 Stellplätze für jeweils 800 € abzulösen. Nach Abschluss des Stellplatz-Ablösevertrages wird das gemeindliche Einvernehmen als lfd. Angelegenheit vom 1. Bgm. eigenständig erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                          11

Nein:                                      0