Sitzung: 22.01.2014 Gemeinderat Uettingen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass in der Gemarkung Uettingen die Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Sinne einer Konzentrationswirkung nur im Bereich des WK 16 möglich sein sollen und die übrige Gemarkung als Ausschlussgebiet eingestuft werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 9
Nein: 3
Persönliche Beteiligung: