Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Gebiet des Marktes Helmstadt Windkraftanlagen auf den rechtskräftigen Bereich des parzellenscharf ausgewiesenen Vorranggebiets WK 19 konzentriert bleiben sollen und darüber hinaus keinen weiteren Grundstücke bzw. Flächen als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen werden sollen. Das sich auf die Gemarkung Helmstadt erstreckende Vorbehaltsgebiet WK 31 soll deshalb aus dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Regionalplans herausgenommen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      15

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: