Sitzung: 28.11.2013 Marktgemeinderat Remlingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Für die Kommunalwahl am 16. März 2014 beruft der Gemeinderat gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG Herrn Heinrich Schwab zum Gemeindewahlleiter. Als Stellvertreter wird Frau Annemarie Seubert berufen. Es liegen keine Ausschlussgründe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 11
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: