Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Für die Kommunalwahl am 16. März 2014 beruft der Gemeinderat gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG Herrn Heinrich Schwab zum Gemeindewahlleiter. Als Stellvertreter wird Frau Annemarie Seubert berufen. Es liegen keine Ausschlussgründe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG vor.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      11

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: