Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Beschluss:

 

Für die Kommunalwahl am 16. März 2014 beruft der Gemeinderat gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG Herrn Karl Karpf zum Gemeindewahlleiter. Als Stellvertreter wird Herr Wolfgang Väth berufen. Es liegen keine Ausschlussgründe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                                       6

Nein:                                                 0

Persönliche Beteiligung: