Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der Marktgemeinderat erlässt folgende Satzung:

 

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Remlingen gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 21. Oktober 2008 folgende

 

 

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

des Marktes Remlingen

 

 

 

§ 1

 

§ 6 erhält folgende Fassung:

 

Der Beitrag beträgt

 

a) pro m² Grundstücksfläche

2,86 €

 

b) pro m² Geschossfläche

11,83 €

 

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      11

Nein:                                    0