Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss :

 

Der Gemeinderat beschließt, im Bauleitplanungsverfahren des Marktes Helmstadt „3. Änderung Flächennutzungsplan – Vorranggebiete Windkraftanlagen“ als Träger öffentlicher Belange gem. § 2 Abs. 2 BauGB keine Einwendungen oder Bedenken vorzutragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        8

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: