Sitzung: 09.10.2012 Gemeinderat Uettingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das am 10. September 2012 eingereichte Bürgerbegehren „Raiffeisenstraße soll als Haupterschließungsstraße eingestuft werden“ als formell unzulässig zurückgewiesen. Das eingereichte Bürgerbegehren auf Blatt 1 erreicht nicht die erforderliche Unterschriftenzahl und enthält eine unrichtige Begründung, sodass die eingereichten Papiere kein wirksames Bürgerbegehren darstellen können. Der beantragte Bürgerentscheid wird daher nicht durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 9
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: -