Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, das am 10. September 2012 eingereichte Bürgerbegehren „Raiffeisenstraße soll als Haupterschließungsstraße eingestuft werden“ als formell unzulässig zurückgewiesen. Das eingereichte Bürgerbegehren auf Blatt 1 erreicht nicht die erforderliche Unterschriftenzahl und enthält eine unrichtige Begründung, sodass die eingereichten Papiere kein wirksames Bürgerbegehren darstellen können. Der beantragte Bürgerentscheid wird daher nicht durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        9

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       -