Sitzung: 29.08.2012 Gemeinderat Uettingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Anlage Uettingen“ in der Fassung vom 29.08.2012 mit Begründung in der Fassung vom 29.08.2012 als Satzung. Die Begründung wird als Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB anerkannt.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: