Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Anlage Uettingen“ in der Fassung vom 29.08.2012 mit Begründung in der Fassung vom 29.08.2012 als Satzung. Die Begründung wird als Begründung  gem. § 9 Abs. 8 BauGB anerkannt.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: