Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, der Grundstückseigentümerin Bayernstr. 21 zu gestatten, die vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zum Schutz vor Oberflächenwasser von öffentlichem Grund aus dem Bereich Bayernstraße auch auf gemeindlichem Grund außerhalb des Fahrbahnbereiches auszuführen. Die Grundstückseigentümerin trägt die hierfür anfallenden Kosten. Der Markt Helmstadt übernimmt das Versetzen der Straßenlampe durch die Fa. E.ON gemäß deren Angebot über 1.450,93 € brutto.

 

Es ist eine Vereinbarung abzuschließen, in der diese Kostenregelung festgehalten wird. Weiter ist darin festzuhalten, dass der Markt Helmstadt die kostenlose Entfernung der auf seinem Grund errichteten baulichen Anlagen verlangen kann, sofern gemeindliche Gründe dies erfordern.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: