Sitzung: 08.08.2012 Gemeinderat Uettingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass die formellen und materiellen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Bürgerantrages erfüllt sind. Der Bürgerantrag ist somit zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 12
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: