Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Übergangsregelung:

 

Beitragstatbestände, die von vorangegangenen Satzungen (vor der wirksamen BGS-EWS vom 10.05.2011) erfasst werden sollten, werden als abgeschlossen behandelt, soweit bestandskräftige Veranlagungen vorliegen.

 

Wurden solche Beitragstatbestände nicht oder nicht vollständig veranlagt oder sind Beitragsbescheide noch nicht bestandskräftig, dann bemisst sich der Beitrag nach der Satzung vom 10.05.2011.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: