Sitzung: 10.09.2008 Gemeinderat Uettingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt, im
Rahmen des § 2 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange keine Bedenken bzw.
Einwendungen vorzutragen. Der Belang „Abwasser“ ist vom Abwasserzweckverband zu
vertreten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 10
Nein: 0