Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des § 2 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange keine Bedenken bzw. Einwendungen vorzutragen. Der Belang „Abwasser“ ist vom Abwasserzweckverband zu vertreten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      10

Nein:                                    0