Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Jahresrechnung für 2011 wird gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

 

 

1.         Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

859.165,39

77.567,31

936.732,70

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

   0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

859.165,39

77.567,31

936.732,70

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

859.165,39

77.567,31

936.732,70

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

859.165,39

77.567,31

936.732,70

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

 

 

2.         Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und    Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse

100,00 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder

255.048,67 €

 

3.         Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn

des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

3.1 Vermögen

FEHLANZEIGE

 

 

 

3.2 Schulden

FEHLANZEIGE

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        9

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       -