Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Schulverband schriftlich darauf hinzuweisen, dass die laufenden Verwaltungsaufgaben weiterhin auf Basis der Zweckvereinbarung vom 05.11.1999 von der VGem erledigt werden, aber aus den vorgenannten Gründen das Erfordernis für die Bestellung eines Geschäftsleiters gesehen wird. Hierdurch kann und soll nicht zuletzt aus Sicht der VGem eine Entlastung des Geschäftsleiters der VGem erreicht werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: