TOP Ö 5: Photovoltaikanlage auf dem Gebiet der ehem. Hausmüll- und Bauschuttdeponie, Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Beauftragung eines Planers
Der Gemeinderat beschließt, den
vorliegenden städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers
abzuschließen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.