Sitzung: 22.05.2012 Gemeinderat Uettingen
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Uettingen folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Gemeinde Uettingen
§ 1
§ 10 Absatz 1 Satz 2 erhält
folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,40 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.07.2012 in Kraft.