Beschluss:

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Uettingen folgende

 

 

 

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

der Gemeinde Uettingen

 

 

§ 1

 

§ 10 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt 2,40 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.07.2012 in Kraft.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: