Sitzung: 22.05.2012 Gemeinderat Uettingen
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Uettingen folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
der Gemeinde Uettingen
§ 1
(1) § 10 Absatz 1 Satz 2 erhält
folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,65 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
(2) § 10 a Absatz 10 erhält
folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,30 € pro m² abflussrelevanter Grundstücksfläche im Jahr.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.07.2012 in Kraft.