Beschluss:

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Uettingen folgende

 

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

der Gemeinde Uettingen

 

 

§ 1

 

(1) § 10 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt 2,65 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

 

(2) § 10 a Absatz 10 erhält folgende Fassung:

 

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,30 € pro m² abflussrelevanter Grundstücksfläche im Jahr.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.07.2012 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: