Sitzung: 22.05.2012 Marktgemeinderat Remlingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der gültigen Fassung erlässt der Markt Remlingen folgende
Satzung
zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung
zur
Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
des Marktes Remlingen
§ 1
(1) § 10 Absatz 1 Satz 2 erhält
folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,00 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
(2) § 10 a Absatz 10 erhält
folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,25 € pro m² abflussrelevanter Grundstücksfläche im Jahr.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.07.2012 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 11
Nein:
0