Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „1. Änderung Solarpark Holzkirchhausen“ in der Fassung vom 23.04.2012 mit Begründung in der Fassung vom 23.04.2012 und Umweltbericht in der Fassung vom 23.04.2012 als Satzung. Die Begründung wird als Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB anerkannt.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      11

Nein:                                    1

Persönliche Beteiligung: