Sitzung: 23.04.2012 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens keine grundsätzlichen Bedenken oder Einwendungen vorzutragen.
Folgendes soll geprüft und ggf. über entsprechende Auflagen sichergestellt werden:
· Anlieferung und Abtransport von Material soll möglichst über die Anschlussstelle Helmstadt der Autobahn A 3 bzw. aus westlicher Richtung erfolgen, um die Belastung der Ortslage Helmstadt durch Schwerlastverkehr möglichst gering zu halten
· ggf. kann die Zufahrtssituation durch die Einrichtung einer Abbiegespur verkehrssicherer gestaltet werden.
· die Verarbeitung und Lagerung belasteten und teerhaltigen bzw. PAK-haltigen Materials hat so zu erfolgen, dass nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, den Untergrund, das Grundwasser etc. vermieden werden. Dies ist regelmäßig zu überprüfen.
· durch die Arbeitsabläufe (z.B. Brecherbetrieb) dürfen keine unzumutbaren Lärmbelästigungen für die Ortslage Helmstadt entstehen
Für die erforderliche baurechtliche Genehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 12
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: