Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens keine grundsätzlichen Bedenken oder Einwendungen vorzutragen.

 

Folgendes soll geprüft und ggf. über entsprechende Auflagen sichergestellt werden:

 

·         Anlieferung und Abtransport von Material soll möglichst über die Anschlussstelle Helmstadt der Autobahn A 3 bzw. aus westlicher Richtung erfolgen, um die Belastung der Ortslage Helmstadt durch Schwerlastverkehr möglichst gering zu halten

 

·         ggf. kann die Zufahrtssituation durch die Einrichtung einer Abbiegespur verkehrssicherer gestaltet werden.

 

·         die Verarbeitung und Lagerung belasteten und teerhaltigen bzw. PAK-haltigen Materials hat so zu erfolgen, dass nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, den Untergrund, das Grundwasser etc. vermieden werden. Dies ist regelmäßig zu überprüfen.

 

·         durch die Arbeitsabläufe (z.B. Brecherbetrieb) dürfen keine unzumutbaren Lärmbelästigungen für die Ortslage Helmstadt entstehen

 

Für die erforderliche baurechtliche Genehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: