Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, ein Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ nach § 5 Abs. 2 b BauGB i. V. m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für den Markt Remlingen durchzuführen.

 

Ziel dieses sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist es, das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Remlingen auf geeignete Standorte zu untersuchen und die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des Gemeindegebietes planungsrechtlich zu steuern. Mögliche Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen werden im Flächennutzungsplan dargestellt. Im übrigen Gemeindegebiet sind Windkraftanlagen dann nicht zulässig. Auf § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB wird hingewiesen.

 

Die Planung umfasst das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Remlingen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: