Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der im nachfolgenden Lageplan dargestellte Teil des Oberflächenwasserkanals in der Sportplatzstraße mit Verlauf über das Grundstück Nibelungenstraße 31 wird mit Ablauf des 30.11.2011 entwidmet und ist ab 01.12.2011 nicht mehr Teil der gemeindlichen Entwässerungsanlage. Die Unterhaltspflicht geht ab 01.12.2011 auf den Eigentümer des Anwesens Nibelungenstraße 31 über.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        9

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       -