Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Uettingen beschließt, ab der Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2010/20211 den Art. 21 Abs. 5 Satz 5 BayKiBiG analog für die Kindertageseinrichtung „Haus des Kindes“ in Holzkirchen anzuwenden.

Kinder, die im Betreuungsjahr das 3. Lebensjahr vollenden, werden der Gemeinde Uettingen und somit auch vom Staat bis zum Ende des Betreuungsjahres mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 gefördert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      11

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: