Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Holzkirchhausen“ in der Fassung vom 29.08.2011 mit Begründung in der Fassung vom 29.08.2011 und Umweltbericht in der Fassung vom 12.07.2011 als Satzung. Die Begründung wird als Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB anerkannt.

 

Der Vorhabens- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      14

Nein:                                    1

Persönliche Beteiligung: