Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des Marktes Helmstadt (Entwässerungssatzung – EWS -) in der vorgelegten Fassung zu erlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      15

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       

 

 

 

1.2 Erlass einer „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Helmstadt

 

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des LRA Würzburg, Herrn Hofmann, sieht dieser zwar keinen direkten Einfluss der Entscheidung des BayVerfGH auf die Beitrags- und Gebührensatzungen des Marktes. Um allerdings auf der ganz sicheren Seite zu sein schlägt er vor, gerade im Hinblick auf die Verbesserungsbeitragsmaßnahme Kläranlage, die entsprechenden Satzungen nach Erlass der EWS neu zu erlassen.

 

Die BGS-EWS wurde ohne Änderungen vorgelegt. Lediglich der Zeitpunkt des In Kraft Tretens wurde auf den gleichen Zeitpunkt der EWS gelegt.

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Helmstadt in der vorgelegten Fassung zu erlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      15

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       

 

 

1.3 Erlass einer „Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) des Marktes Helmstadt

 

Wie unter 1.2 erläutert gilt auch hier die Empfehlung der Rechtsaufsicht.

Für die VES-EWS ist eine gültige BGS-EWS zwingend erforderlich. Deshalb soll die VES-EWS auch erst nach der BGS-EWS In Kraft Treten.

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) des Marktes Helmstadt in der vorgelegten Fassung zu erlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      15

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: