Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Helmstadt beschließt, für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zur Energiegewinnung aus Sonnenkraft einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und gleichzeitig den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

 

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ergibt sich aus der Darstellung von Main-Spessart Solar und erstreckt sich an der Südseite der Autobahn A 3 von der Autobahnunterführung Holzkirchhausen-Holzkirchen Richtung Osten bis zur Gemarkungsgrenze Holzkirchhausen- Helmstadt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 8 ha und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 7424, 7368, 7335, 7336, 7301, 1583, 1664, 1660, 1586, 1648, 1644 sowie Teilflächen der derzeitigen Wegegrundstücke 7361, 7319, 7360, 7295, 1550 und 1538/1

 

Als Nutzungsart wird „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“ festgelegt.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solar-Park Holzkirchhausen“.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist örtlich bekannt zu machen; die vorgezogene Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden ist durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    1

Persönliche Beteiligung:       1 (MGR Bernhard Haber