Sitzung: 09.05.2011 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Befangen: 1
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Helmstadt beschließt, für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zur Energiegewinnung aus Sonnenkraft einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und gleichzeitig den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ergibt sich aus der Darstellung von Main-Spessart Solar und erstreckt sich an der Südseite der Autobahn A 3 von der Autobahnunterführung Holzkirchhausen-Holzkirchen Richtung Osten bis zur Gemarkungsgrenze Holzkirchhausen- Helmstadt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 8 ha und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 7424, 7368, 7335, 7336, 7301, 1583, 1664, 1660, 1586, 1648, 1644 sowie Teilflächen der derzeitigen Wegegrundstücke 7361, 7319, 7360, 7295, 1550 und 1538/1
Als Nutzungsart wird „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“ festgelegt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solar-Park Holzkirchhausen“.
Der Aufstellungsbeschluss ist örtlich bekannt zu machen; die vorgezogene Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden ist durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 1
Persönliche Beteiligung: 1 (MGR Bernhard Haber