Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Jahresrechnung für 2010 wird gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

 

1.         Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

364.005,68

158.380,58

522.386,26

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

   0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

364.005,68

158.380,58

522.386,26

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

364.006,68

158.380,58

522.387,26

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

1,00

0,00

1,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

364.005,68

158.380,58

522.386,26

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

 

 

2.         Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und    Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse

0,00 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder

136.437,51 €

 

3.         Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn

des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

3.1 Vermögen

FEHLANZEIGE

 

 

 

3.2 Schulden

126.944,40

0,00

30.111,12

96.833,28

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        9

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       -