Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Markt Helmstadt sieht keinen Bedarf für eine B 26 n und befürwortet den Erhalt der Anschlussstelle Helmstadt in ihrer jetzigen Form.

Der Bau der B 26n verursacht großen unnötigen Flächenverbrauch, Zerschneidung der Landschaft und Zerstörung wertvoller Natur.

 

Sofern eine B 26 n gebaut wird und damit die Anschlussstelle Helmstadt in ihrer jetzigen Form entfällt, muss hierfür ein gleichwertiger Ersatz zur Anbindung Helmstadts über die WÜ 31 an das übergeordnete Straßennetz geschaffen werden, sodass dadurch weiterhin eine Anbindung des Marktes Helmstadt an die Autobahn A 3 und die durchgängige B 8 gegeben ist; wäre dies nicht der Fall, würde dies dem Markt Helmstadt die wirtschaftliche Existenzgrundlage vollständig zerstören.

 

Durch die im Verfahren als Raumordnungslinie dargestellte Variante wird dieser Bedarf nach einem gleichwertigen Ersatz am ehesten erfüllt; deshalb bevorzugt der Markt Helmstadt von den im Verfahren dargestellten Varianten die Raumordnungslinie.

 

Gründe, die die beiden anderen geprüften Varianten, Variante 1 und Variante2, als weniger geeignet erscheinen lassen, sind bei beiden Varianten der zusätzliche Flächenverbrauch für die neue Zubringerstraße auf Helmstadter und Uettinger Gemarkung, die weitere Zerschneidung der Feldflur und vor allem auch eines Jagdreviers, von dem ein großer Teil regelrecht zwischen dem neuen Zubringer, der WÜ 31 und der BAB 3 eingeschlossen wäre, was dazu führen könnte, dass dieser Teil des Reviers kaum mehr zu bejagen und zu verpachten wäre und die Zerstörung eines von den Helmstadter Bürgern stark genutzten Naherholungs- und Freizeitgebietes. Weiter entstünde bei beiden Varianten, vor allen Dingen aber bei Variante 2 die Gefahr, dass bei Stau in bestimmten Abschnitten auf der BAB 3 ein extremer Umgehungsverkehr durch die Ortsbereiche des Marktes Helmstadt verursacht wird.

 

Die im Zuge eines Baus einer B 26 neu entstehende neue Anschlussstelle muss weiterhin die Bezeichnung „Anschlussstelle Helmstadt“ tragen, da die Anschlussstelle schon jahrzehntelang so heißt. Diese Bezeichnung genießt somit Bestandsschutz.

 

Weiterhin gilt das Schreiben des Marktes Helmstadt vom 29.06.2010, das laut Schreiben der Regierung v. Ufr. vom 29.07.2010 als Stellungnahme im ROV gewertet wird.

 

Sofern sich im Bezug auf den jetzigen Verfahrensinhalt neue Planungsvarianten ergeben sollten, ist der Markt Helmstadt diesbezüglich laufend zu informieren und in die Abläufe einzubinden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                     13

Nein:                                   1

Persönliche Beteiligung: