Aus Gemeinderat kommt die Frage, wem die Bäume am Aalbach gehören und ein Rückschnitt möglich wäre (Verbesserung der Sicht auf die Klosterkirche).

 

Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass der Aalbach ein Gewässer 2. Ordnung ist. Für die Unterhaltsarbeiten ist hier das Wasserwirtschaftsamt zuständig. Die Gemeinde dürfe keinen eigenmächtigen Rückschnitt der Bäume vornehmen.

 

Der Vorsitzende werde das Wasserwirtschaftsamt auffordern die Bereiche der Bäume, die in die Verkehrsflächen ragen, zurückzuschneiden und ggfl. die Unterstützung durch den Bauhof anbieten..