Die Jahresrechnung für 2009 wird gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

 

1.         Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

2.223.757,21

1.443.713,04

3.667.470,25

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

   0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

69,50

0,00

69,50

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

2.223.687.71

1.443.713,04

3.667.400,75

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

2.223.687,71

1.443.713,04

3.667.400,75

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

2.223.687,71

1.443.713,04

3.667.400,75

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.         Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und    Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse

160,80 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder

2.314.650,16 €

 

3.         Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn

des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

3.1 Vermögen

2.675.387,58

 

900.090,81

1.815.342,13

3.2 Schulden

523.399,90

0,00

397.611,74

134.788,16