Sitzung: 16.11.2010 Marktgemeinderat Remlingen
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Die Zahl der Stellplätze ist anhand der Garagen- und Stellplatzverordnung zu berechnen.
Aus den Reihen des Marktgemeinderates kommt der Hinweis, dass die Neigung der Hofausfahrt zur Marktheidenfelder Straße max. 5 % betragen darf und die Steigung im vorgelegten Plan nicht den baurechtlichen Vorschriften entspricht.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 11
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: