Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

 

Die Zahl der Stellplätze ist anhand der Garagen- und Stellplatzverordnung zu berechnen.

 

Aus den Reihen des Marktgemeinderates kommt der Hinweis, dass die Neigung der Hofausfahrt zur Marktheidenfelder Straße max. 5 % betragen darf und die Steigung im vorgelegten Plan nicht den baurechtlichen Vorschriften entspricht.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      11

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: