Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Die personelle Aufstockung durch eine befristete Einstellung einer Kinderpflegerin beim Trägerverein wird mitgetragen. Die Entscheidung über die Beschäftigung bei der Gemeinde wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen; hierzu wird bei Bewährung der Kinderpflegerin der 1. Bgm. ermächtigt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                        8

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: