Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Die Jahresrechnung für 2009 wird gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

 

1.   Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

2.518.906,81

589.276,91

3.098.083,72

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

   0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

177,22

0,00

177,02

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

2.518.729,59

579.176,91

3.097.906,50

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

2.518.729,59

579.176,91

3.097.906,50

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

2.518.729,59

579.176,91

3.097.906,50

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

 

 

2.   Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse

626,31 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder

723.773,67 €

 

3.   Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn

des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

3.1 Vermögen

1.092.448,47

47.297,81

62.183,37

1.077.562,91

3.2 Schulden

193.086,04

0,00

16.999,15

176.086,89