Sitzung: 12.10.2010 Marktgemeinderat Remlingen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Das
am 14.09.2010 eingereichte Bürgerbegehren wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der angestrebte Bebauungsplan würde gegen das in § 1 Abs. 7 BauGB festgelegtes Abwägungsgebot verstoßen und wäre damit rechtwidrig. Die angestrebte Veränderungssperre zur Sicherung der – noch nicht – vorhandenen Planung wäre ebenfalls rechtswidrig.
Die
mit dem Bürgerbegehren verfolgten Ziele stehen nicht im Einklang mit der
Rechtsordnung.
Der
Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids ist daher abzulehnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 11
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: