Sitzung: 11.10.2010 Marktgemeinderat Helmstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Art. 21 Abs. 5 Satz 5 BayKiBiG analog für den Kindergarten in Helmstadt ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 anzuwenden.
Kinder, die im Betreuungsjahr das 3. Lebensjahr vollenden, werden vom Markt und somit auch vom Staat bis zum Ende des Betreuungsjahres mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 gefördert.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13
Nein: 0
Persönliche Beteiligung: