Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, den Art. 21 Abs. 5 Satz 5 BayKiBiG analog für den Kindergarten in Helmstadt ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 anzuwenden.

 Kinder, die im Betreuungsjahr das 3. Lebensjahr vollenden, werden vom Markt  und somit auch vom Staat bis zum Ende des Betreuungsjahres mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 gefördert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: