Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Die bestehenden Regelungen für den Verkauf von Industrieholz lang als Brennholz und die Versteigerung von Schlagabraumlosen werden um folgende Regelungen ergänzt:

 

1.   Der Preis für Industrieholz lang als Brennholz (Buche und Buntlaubholz) für im Markt Helmstadt gemeldete Bürger wird auf 33,- € je Ster festgelegt, für auswärtige Besteller und gewerbliche Holzkäufer auf 38,00 € je Ster. Für Eiche gilt ein jeweils um 2,- € niedrigerer Preis je Ster.

 

2.   Die Höchstbestellmenge für Industrieholz lang als Brennholz wird auf 15 Ster je Haushalt festgelegt.

 

3.   Das Besetzen von Poltern mit Gegenständen ist nicht zulässig. Ein so gekennzeichneter Polter gilt als frei für andere Interessenten.

 

4.   Das Mindestgebot für ein Schlagabraumlos wird auf 10,- € festgelegt, es werden nur im Markt Helmstadt gemeldete Bürger als Bieter und Käufer zugelassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: