Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Jahresrechnung für 2009 wird gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

 

1.         Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.185.384,39

2.202.450,24

6.387.834,63

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

   0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

4.185.384,39

2.202.450,24

6.387.834,63

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.185.384,39

2.202.450,24

6.387.834,63

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

4.185.384,39

2.202.450,24

6.387.834,63

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

 

 

2.         Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und    Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse

656,87 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder

1.269.193,50 €

 

3.         Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn

des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

3.1 Vermögen

2.662.356,41

1.401.302,30

85.430,14

3.978.228,57

3.2 Schulden

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Aus dem Marktgemeinderat wird darauf hingewiesen, dass die unter Ziff. 3 dargestellte Vermögensentwicklung (Stand Beginn HJ – zuzügl. Zugänge – abzügl. Abgänge – Stand Ende HJ) rechnerisch nicht richtig ist; es wird gebeten, dies zu überprüfen.

 

Die Zahlen wurden mittlerweile berichtigt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      15

Nein:                                    0