Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 2

Der Marktgemeinderat beschließt, die Alternative 1 auszuführen. Es werden Kanäle in der Mittleren Gasse, Obere Strasse, Gässchen, Turnhallenweg, Holzkirchner Str. Röthestr. Holzkirchhausener Straße (Querungen), Fischbachweg, Schulstraße, Sudetenstraße, Leo-Drenkhard-Str und Am Graben erneuert. Die gesamte Länge beträgt ca. 1.300 m. Ein Antrag auf Verlängerung des Bewilligungsbescheides soll gestellt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       -

 

 

 

3. Belastungen des vorhandenen Straßenoberbaues:

 

Im Bereich der anstehenden Maßnahme im Altort (ohne Sudetenstraße, Schulstraße, Leo-Drenkhard-Str., Am Graben) wurde ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben. Es stellte sich heraus, dass –ähnlich wie in der St.-Martin-Straße– Belastungen im Asphalt und im anstehenden Boden vorhanden sind. Die Belastungen sind sehr kleinräumig verteilt und können auf engstem Raum sehr schwanken. Es wurden Schwankungen von 300 – 400 mg/kg, im Extremfall 2000 mg/kg auf engstem Raum festgestellt. Eine Wiederverwertung des Schwarzdeckenaufbruches als Deckschicht in ungebundener Einbauweise oder als ungebundene Tragschicht unter wasserdurchlässiger Deckschicht ist nach den einschlägigen Vorschriften nicht mehr möglich. Im Bereich von Innerortsstraßen ist eine Verwertung von teerhaltigen Materialien abzuraten, da innerorts immer die Gefahr von Aufgrabungen besteht. Somit ist eine Entsorgung auf einer Deponie in Betracht zu ziehen. Es wurden auch sehr starke Belastungen unter dem Asphalt im anstehenden Boden festgestellt. Nach Auskunft des Bodengutachters müsste in den Bereichen, wo kein Kanalbau anfällt der Boden in einer Stärke von ca. 20 cm ausgebaut, zwischengelagert und beprobt werden um den Verwertungsweg festzulegen. Das bedeutet, das neben dem belasteten Asphalt auch belasteter Boden anfällt. In der bereits ausgebauten Sankt-Martin-Straße wurde festgestellt, dass beim Bau der Wasserleitung im Jahre 1982 der Graben mit belastetem Fräsgut wiederverfüllt wurde. Es ist davon auszugehen, dass im restlichen Bereich ähnlich verfahren wurde. Hier stellt sich das Problem der Zwischenlagerung. Auf dem bisherigen Zwischenlagerplatz, Bereich unterhalb des TV-Sportplatzes, darf nach Auskunft des Landratsamtes keine Zwischenlagerung mehr erfolgen, d.h. ein gemeindlicher Zwischenlagerplatz ist vorhanden. Es wurden bereits Gespräche mit „privaten“ Grundstücksbesitzern geführt, wo eine Zwischenlagerung möglich erscheint und seitens der Behörden Zustimmung signalisiert wurde. Verhandlungen für Ausnahmegenehmigungen laufen.

 

 

4. Oberflächenwiederherstellung:

 

Aufgrund der vorhandenen Bausubstanz des Straßenoberbaues ist beim Kanalbau ein Nachbrechen von angrenzenden Seitenflächen, speziell des Wasserleitungsgrabens, sehr wahrscheinlich. Deshalb wurde in einer Vergleichsberechnung geprüft, ob nicht in Teilbereichen eine neue komplette Tragdeckschicht (auf ganzer Straßenbreite) in einer Stärke von 10 cm als Provisorium wirtschaftlicher wäre als ein Provisorium nur in den Bereichen, wo der Kanal erneuert wird. Vergleicht man die Investitionskosten ohne den zukünftigen nachfolgenden Straßenvollausbau, so ergibt sich eine ca. 10-prozentige Erhöhung bei der gesamten Oberflächenwiederherstellung. Vergleicht man die Investitionskosten einschließlich des zukünftigen Straßenvollausbaus, so ergibt sich eine ca. 10-prozentige Erhöhung bei der Wiederherstellung nur im Grabenbereich. Die Differenz ergibt sich hauptsächlich aus den Schneidarbeiten, Mehraufwand für Kleinflächen und den späteren anfallenden weiteren Entsorgungskosten. In Bereichen, wo die Straßenoberfläche in einem augenscheinlich guten Zustand erscheint wird der Kanalgraben geschnitten und die Oberfläche wiederhergestellt. Lediglich in der Leo-Drenkard-Str. und Am Graben wird ebenfalls im Kanalbereich die Oberfläche geschnitten, aber lediglich eine Tragdeckschicht 10 cm stark als Oberflächenbefestigung eingebaut. In den Bereichen, wo der komplette Asphalt und 20 cm Boden abgetragen und entsorgt bzw. verwerten wird, sind noch Gespräche beim Landratsamt zu führen inwieweit diese Kosten als Vorwegmaßnahme für den nachfolgendem Straßenbau anzusetzen sind.

 

 

Erfassung Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt in folgenden Straßen die komplette Asphaltoberfläche

abzubrechen und zu entsorgen. Unter der Asphaltoberfläche werden ca. 20 cm Tragschicht ebenfalls ausgebaut. Anschließend wird Vlies, 20 cm Schotter und eine Tragdeckschicht 10cm stark als Provisorium aufgebracht:

 

-          Mittlere Gasse

-          Obere Straße

-          Gässchen

-          Sudetenstraße

-          Turnhallenweg

 

In folgenden Straßen wird eine ordnungsgemäße Wiederherstellung (Bitu-Tragschicht + Deckschicht) der Oberfläche vorgesehen:

 

-          Fischbachweg

-          Holzkirchner Straße

-          Holzkirchhausener Straße

-          Röthestraße

-          Schulstraße

 

In folgenden Straßen wird der Kanalgraben geschnitten und als Wiederherstellung eine Tragdeckschicht 10 cm stark vorgesehen:

 

-          Leo-Drenkard-Straße

-          Am Graben

 

 

Erfassung Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       -

 

 

 

5. Zeitlicher Ablauf:

Erfahrungsgemäß erzielen Ausschreibungen am Jahresende für den Bau im darauf folgenden Jahr günstige Preise, da hier das Bestreben der Baufirmen ist, die Auftragsbücher für das kommende Jahr zu füllen. Unabhängig davon sind noch Verhandlungen mit Behörden, Beweissicherungsmaßnahmen etc. zu führen, um die Baumaßnahme abwickeln zu können

 

 

Erfassung Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, damit die Baumaßnahme im Winter 2008/2009 ausgeschrieben werden kann. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2009 (sobald es die Witterung zulässt) erfolgen. Im Bereich des Altortes von Helmstadt soll begonnen werden. Der Ausbau der Kanäle in der Sudetenstraße soll nach dem Bau der Kanäle im Altort erfolgen.

 

 

 

Erfassung Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       -

 

 

 

6. Kosten:

 

Für die Kanalbaumaßnahme BA 06, Teil 2 werden folgende Kosten veranschlagt:

 

Kanalbau:                                   1,2 Mio. €

Oberfächenherstellung              0,2 Mio. €

Entsorgungskosten                0,3 Mio. €

Summe                                      1,7 Mio. €

 

Je nach Anfall des belasteten Materials können diese Kosten noch variieren. Das Verhältnis zwischen der Oberfläche des Kanalgrabens zur restlichen Straße beträgt ca. 40% zu 60% (kann sich in einzelnen Bereichen verschieben). Somit sind ca. 0,2 Mio € davon dem Straßenbau zuzuordnen.