Beschluss: Zurückgestellt

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Aus dem Gemeinderat kam der Einwand, dass bei Umlegungsverfahren bisher 30 % der Grundstücksflächen abgetreten werden mussten. Sollte, wie der Vorsitzende vorgeschlagen hat, nur die Fläche für einen Gehweg abgetreten werden, so wäre eine Gleichbehandlung gegenüber anderen Baulandumlegungen nicht gegeben.

Weiterhin ist zu befürchten, dass die Straße „am Storchennest“ zu schmal für eine Wohnbebauung ist. Hier könnte es bei der Müllabfuhr oder beim Schneeräumen zu Schwierigkeiten kommen.

 

Nach eingehender Diskussion wird die Beschlussfassung zurückgestellt.

 

Bgmst. Meckelein wird mit den Grundstückseigentümern Gespräche führen, inwieweit Interesse einer Umlegung besteht.

Weiterhin wird er die Verwaltung bitten, in einer der nächsten Sitzungen den Erlass einer Einbeziehungssatzung zu erläutern, da die Beschlussvorlage aus Sicht des Gemeinderates etwas unverständlich formuliert ist.