Der Marktgemeinderat beschließt, als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens keine Bedenken oder Einwendungen vorgetragen werden, da keine Beeinträchtigungen gemeindlicher Belange erkennbar sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      11

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung: