Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Die Jahresrechnung für 2007 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

1.         Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

Vz

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

3.983.287,52

2.871.927,34

6.855.214,86

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

0,00

   0,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

23,50

0,00

-23,50

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

3.983.264,02

2.871.927,34

6.855.191,36

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

3.983.264,02

2.871.927,34

6.855.191,36

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

   0,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

   0,00

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

3.983.264,02

2.871.927,34

6.855.191,36

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

 

 

 

2.         Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse

1.520,84 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder

1.209.181,79 €

 

 

3.         Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn

des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

3.1 Vermögen

2.510.732,02

268.390,70

75.064,95

2.704.057,77

3.2 Schulden

0,00

0,00

0,00

   0,00

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                    0

Persönliche Beteiligung:       -

 

 

Der Marktgemeinderat ist sich darüber einig, dass der Beschluss über die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erst nach der endgültigen Abarbeitungen von der noch offenen Prüfungsfeststellung aus der örtlichen Prüfung 2006 gefasst werden soll.